Sachkundig Schießen und Immobilisieren

Blasrohr

Die landwirtschaftliche Wildhaltung stellt neben der Mutterkuh- und Koppelschafhaltung eine der verschiedenen Formen der extensiven Grünlandbewirtschaftung dar und wird in Deutschland seit etwa der Mitte der siebziger Jahre mit steigender Tendenz betrieben.

 

Die weit überwiegend gehaltene Wildart ist mit rund 90 % das Damtier. Daneben wird in absteigender Reihenfolge Rot-, Schwarz- und Muffelwild gehalten. In Niedersachsen bestanden 1998 insgesamt 871 genehmigte Gehege mit rund 13.000 Damtieren.

 

Von besonderer Bedeutung bei der Versorgung, Betreuung und Schlachtung von Damtieren in landwirtschaftlichen Gehegen ist ihr natürliches Fluchtverhalten, das Maßnahmen am Einzeltier erheblich erschwert.

 

Wenn bei einzelnen Tieren - insbesondere aus Handaufzug - auch ein hohes Maß an Zahmheit erreicht werden kann, so ist es bei der überwiegenden Zahl der Tiere einer Gruppe doch praktisch unmöglich, sich einem Damtier auf eine solche Distanz zu nähern, dass es gegriffen werden kann.

 

Mögliche Gründe für das Fangen eines Einzeltieres können sein:

  • Verkauf als Zuchttier

  • Behandlung einer akuten Krankheit

  • Kennzeichnung, usw.

Grundsätzlich können zwei Fangmethoden unterschieden werden: der Fang in einer Fanganlage sowie die medikamentelle Distanzimmobilisation, von der im Folgenden die Rede sein wird.

1. Immobilisieren von Gehegewild

1.1 Waffenrecht

1.2 Tierschutzrecht

1.3 Arzneimittel- und Fleischhygienerecht

1.4 Besondere Hinweise für die Verwendung von Teleinjektionsgeräten

1.5 Besondere Hinweise für Jagdscheininhaber

1.6 Besondere Hinweise für Tierärzte ohne/mit Jagdschein

 

2. Schießen von Gehegewild

2.1 Tierschutzrecht

2.2 Waffenrecht

2.3 Fleischhygienerecht

 

3. Schießerlaubnis

 

4. Durchführung der Sachkundeprüfungen

 

Für den eiligen Leser

 

 

Aktivgehörschutz beim Schuss im Gehege

 

Dirk Wahl
Landwirtschaftskammer Niedersachsen