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Blauzungenkrankheit - Achtung beim Transport von Zucht- und Schlachttieren in andere Bundesländer

09. 11. 2023

Seit August dieses Jahres breitet sich das Blauzungenvirus (BTV) wieder verstärkt in Europa aus. Am 12.10.2023 wurde auch in Deutschland der erste Fall amtlich bestätigt. Dieser trat in Nordrhein-Westfalen auf. Inzwischen sind auch in Niedersachsen drei Betriebe betroffen. Hierdurch haben Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen den Status „seuchenfrei in Bezug auf Infektionen mit BTV“ verloren.

 

Die Blauzungenkrankheit ist eine Viruserkrankung die für Wiederkäuer gefährlich ist. Daher sind auch die Wildwiederkäuer in Gehegen von den Präventionsmaßnahmen betroffen. Die Blauzungenkrankheit wird über Gnitzen (kleine Stechmücken, Culicoides) übertragen. Eine Übertragung von Tier zu Tier bzw. Tier zu Mensch findet nicht statt. Die Ausbrüche der vergangenen Jahre wurde durch den BTV- Serotyp 8 ausgelöst, hier handelt es sich um den Serotyp 3, gegen den es aktuell keinen Impfstoff gibt. Es handelt sich um eine anzeigepflichtige Tierseuche, d.h. kranke Tiere sind umgehend dem zuständigen Veterinäramt zu melden, damit dieses die notwendigen labordiagnostischen Abklärungsuntersuchungen und weitere Schritte einleiten kann.

 

Beobachtete Symptome sind unter anderem hohes Fieber (bis 42°C), geschwollene Zungen, Fressunlust, Speicheln und lethargisches Verhalten sowie ein hochgradig gestörtes Allgemeinbefinden. Zudem können im weiteren Verlauf Läsionen im Maul und an der Zunge auftreten und es kann zu Todesfällen kommen. 

Infolge des Ausbruchs des Blauzungenvirus ist das Verbringen von Zuchttieren in und aus diesen Bundesländern eingeschränkt. Generell ist das Verbringen von Tieren aus nicht-BTV-freien Gebieten nicht uneingeschränkt möglich. 

 

Vor dem Verbringen:

Sichern Sie sich vor dem Verbringen von Zuchttieren ab und sprechen Sie mit ihrem Veterinäramt!

Die Angaben zur Verbringung von Schlachttieren bezieht sich im Merkblatt auf lebende Tiere, bitte klären Sie die Vorgaben zur Verbringung Ihrer Schlachttiere vorab mit dem Veterinäramt und sprechen Sie mit Ihrem Schlachter!

 

Weitere Informationen finden Sie hier (Niedersachsen): 

https://tierseucheninfo.niedersachsen.de/startseite/anzeigepflichtige_tierseuchen/klauentiere/blauzungenkrankheit/blauzungenkrankheit-21712.html 
Bitte beachten Sie hier auch die dort angehängten Merkblätter:
-    Blauzungenkrankheit (BT) Rechtsgrundlagen zur Verbringung von Wiederkäuern und anderen für BTV empfängliche Tierarten
-    Verbringungsregeln BTV-3-Ausbruch
 

 

 
 

Bild zur Meldung: Blauzungenkrankheit - Achtung beim Transport von Zucht- und Schlachttieren in andere Bundesländer

Kontakt

Geschäftsführerin

Gina Strampe

05828 399

0175 72 69 616

 

 

Fachberaterin

Henrike Jansen

Mars-la-Tour Straße 6

26121 Oldenburg

Tel.0441 801280

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